Allgemeine Geschäftsbedingungen
netzw3rk – Felix Brauers, Saarner Straße 339, 45478 Mülheim an der Ruhr
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen netzw3rk – Felix Brauers („Agentur“) und ihren Kunden über Webdesign, Webentwicklung, Beratung, Hosting, Domains, E-Mail-Dienste, Wartung und verwandte Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur in Textform (z. B. E-Mail, unterschriebenes Angebot) oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
(3) Angebote der Agentur sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungen und Erweiterungen nach Vertragsschluss (Change Requests) werden gesondert vereinbart und nach Aufwand oder Nachtragsangebot vergütet.
(3) Die Agentur darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und technische Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei der Agentur.
(4) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Systemen, Besucherzahlen oder Umsätze schuldet die Agentur nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten u. a.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und gibt Feedback innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten verfügt, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung solcher Rechte beruhen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Website verantwortlich, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und wettbewerbsrechtliche Angaben. Hinweise der Agentur hierzu ersetzen keine Rechtsberatung.
(4) Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Abnahme
(1) Werkleistungen (z. B. Erstellung einer Website) sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Agentur zeigt die Fertigstellung an.
(2) Erklärt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung die Abnahme oder verweigert er sie nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Die Agentur weist bei der Anzeige auf diese Folge hin.
(3) Die Veröffentlichung (Livegang) auf Wunsch des Kunden gilt als Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten kann die Agentur Abschlagszahlungen verlangen, in der Regel 50 % bei Auftrag und 50 % nach Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Laufende Leistungen (Hosting, Domains, E-Mail, Wartung) werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen bei laufenden Leistungen darf die Agentur diese nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist vorübergehend sperren.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergehende Rechte (z. B. ausschließliche Rechte, Bearbeitung durch Dritte, Quellcode-Herausgabe von Eigenentwicklungen) bedürfen gesonderter Vereinbarung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei der Agentur.
(3) Für Komponenten Dritter (z. B. Themes, Plugins, Schriften, Bilddatenbanken, Open-Source-Software) gelten deren Lizenzbedingungen. Kostenpflichtige Lizenzen werden auf Kosten des Kunden erworben, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Code-Bausteine und Vorlagen der Agentur bleiben deren Eigentum.
§ 8 Hosting, Domains und E-Mail
(1) Die Agentur erbringt Hosting-Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
(2) Domains werden im Namen des Kunden als Inhaber registriert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC). Die Agentur übernimmt keine Gewähr, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.
(3) Laufzeit: Hosting-, Domain-, E-Mail- und Wartungsverträge laufen zunächst 12 Monate und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Vertragsende gibt die Agentur auf Wunsch die Domain frei (Auth-Code) und stellt die Website-Daten in einem gängigen Format bereit, sofern alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner E-Mails selbst verantwortlich; nach Vertragsende werden Daten nach 30 Tagen gelöscht.
(5) Der Kunde darf über die bereitgestellten Dienste keine rechtswidrigen Inhalte verbreiten und keinen Spam versenden. Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße darf die Agentur betroffene Inhalte vorübergehend sperren.
(6) Backups erstellt die Agentur im vereinbarten Umfang; sie ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden für geschäftskritische Daten.
§ 9 Wartung
(1) Wartungs- und Hosting-Pakete umfassen die im Angebot bzw. in der Paketbeschreibung genannten Leistungen (z. B. Updates, Überwachung, Backups, Wiederherstellungen, Reaktionszeiten).
(2) Reaktionszeiten beziehen sich auf Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) und bezeichnen den Beginn der Bearbeitung, nicht die Behebung einer Störung.
(3) Im Paket enthaltene Kontingente (z. B. Wiederherstellungen aus Backups oder Zeit für Inhaltsänderungen) gelten je Vertragsjahr bzw. je Monat und verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
(4) Fehlerbehebungen, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden, werden nach Aufwand berechnet.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Regeln mit folgenden Abweichungen: Die Agentur ist bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme, außer in den Fällen des § 11 Abs. 1.
(2) Keine Mängel sind Abweichungen, die durch spätere Updates von Browsern, Betriebssystemen, Plugins oder Drittdiensten entstehen, sowie Änderungen, die der Kunde oder Dritte vorgenommen haben.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet die Agentur nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit nicht die Agentur die Datensicherung vertraglich übernommen hat.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Hosting, Wartung, E-Mail), schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
§ 14 Referenznennung
Die Agentur darf den Kunden mit Namen und Logo sowie das Projekt (z. B. Screenshots) als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Ein dezenter Hinweis auf die Agentur im Footer der Kundenwebsite erfolgt nur nach Absprache.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mülheim an der Ruhr, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.