Digitale Barrie­re­freiheit für Ihre Website

Ab dem 28.07.2025 gilt das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG). Was das für Sie bedeutet und ob Handlungs­bedarf besteht klären wir gerne in einer kosten­freien Erstein­schätzung.

Digitale Barrierefreiheit BGSF Logo netzw3rk
BFSG Barriefreiheitsgesetz Laptop

Wichtig zu wissen: Auch wenn für deine Website keine gesetz­liche Pflicht besteht, ist digitale Barrie­re­freiheit ein klares Zeichen für Qualität, Verant­wor­tungs­be­wusstsein und Profes­sio­na­lität. Und: Wer barrie­refrei denkt, verschafft sich Vorteile – etwa bei Ausschrei­bungen oder im Umgang mit Behörden.

Wen betrifft das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG)?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG) – es setzt die EU-Richt­linie zu digitalen Barrie­re­frei­heits­an­for­de­rungen um. Viele Unter­nehmen sind dann gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrie­refrei zu gestalten.

Wer ist betroffen?

  • Betreiber von Online-Shops
  • Anbieter digitaler Dienst­leis­tungen
  • Selbst­ständige und Unter­nehmen, die Dienst­leis­tungen online anbieten und dabei Verträge abschließen (z. B. Termin­bu­chung, Online­zahlung)

Wer ist ausge­nommen?

Kleinst­un­ter­nehmen mit weniger als 10 Mitar­bei­tenden und unter 2 Mio. € Jahres­umsatz. Trotzdem: Auch hier lohnt sich Barrie­re­freiheit – freiwillige Maßnahmen stärken die Nutzer­freund­lichkeit und verbessern die Markt­po­sition.

Unsere Lösungen für barrie­re­freies Webdesign

Mit netzw3rk wird Ihre Website barrie­refrei – damit sicht­barer, nutzer­freund­licher und zukunfts­sicher.

Barrie­re­freiheit bringt nicht nur mehr Inklusion, sondern verbessert auch deine SEO, Conversion und recht­liche Konfor­mität.
Hinweis: Unsere Leistungen zur Barrie­re­freiheit bieten wir ausschließlich in Verbindung mit Websites, die von netzw3rk erstellt oder betreut werden.

Kosten­freie Erstein­schätzung zum Thema BFSG

Du bist unsicher, ob das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG) dich betrifft?

Wir schauen uns deine Seite unver­bindlich an und geben dir eine erste fachliche Einschätzung.

Leistungen:

Vorteile:

Ideal für: Alle, die prüfen möchten, ob und wie das BFSG für die eigene Website relevant ist und die schnell sichtbare Schritte in Richtung Barrie­re­freiheit gehen möchten.

Indivi­duelle Analyse, Beratung & Strate­gie­ge­spräch

Du willst wissen, wo deine Website aktuell steht – und wie du gesetz­liche Anfor­de­rungen, Nutzer­freund­lichkeit und strate­gische Ziele sinnvoll in Einklang bringst?

Wir analy­sieren, beraten und entwi­ckeln gemeinsam einen klaren Fahrplan.

Leistungen:

Vorteile:

Empfohlen für: Unter­nehmen mit Anspruch auf Qualität, Sicherheit und Nachhal­tigkeit bei der digitalen Barrie­re­freiheit.

Welche Chancen und Vorteile ergeben sich durch Digitale Barrie­re­freiheit

Mehr Menschen erreichen

Barrie­re­freie Websites sprechen nicht nur Menschen mit Einschrän­kungen an – sie verbessern das Nutzer­er­lebnis für alle.

Besser bedienbar für alle

Klare Struk­turen, verständ­liche Inhalte und einfache Navigation sorgen für eine rundum bessere Usability.

Stärkere Sicht­barkeit bei Google & AI

Suchma­schinen bevor­zugen technisch saubere, barrie­rearme Websites – das verbessert deine Platzie­rungen.

Ein Zeichen setzen

Digitale Inklusion zeigt Haltung. Wer Barrieren abbaut, übernimmt Verant­wortung – und punktet bei Kunden, Partnern und Insti­tu­tionen.

Wir beraten ehrlich und indivi­duell

Fortlau­fende Weiter­bildung ist für uns selbst­ver­ständlich – nur so können wir gewähr­leisten, dass unsere Beratung stets dem aktuellen Stand von Technik, Recht und Markt entspricht.

Felix Brauers

Felix brauers

Skills t3n digital pioneersBarrierefreiheitsstärkungsgesetz Felix Brauers
OMR Deep Dive BFSG Rechtssicher barrierefrei im digitalen Raum Felix Brauers

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Hinweis: Bei unserem Angebot handelt es sich nicht um eine Rechts­be­ratung. Wir verfügen über eine entspre­chende Schulung, um typische Anwen­dungs­fälle zu prüfen und unsere Kunden bestmöglich zu unter­stützen. Eine rechtlich verbind­liche Einschätzung kann jedoch ausschließlich durch eine anwalt­liche Prüfung erfolgen. In Zweifels­fällen behalten wir uns vor, keine Bewertung abzugeben und empfehlen die Konsul­tation eines quali­fi­zierten Rechts­an­walts.

Unser FAQ zum Thema Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG)

Gilt das BFSG für mein Unter­nehmen?

Ja, wenn du digitale Dienst­leis­tungen oder Produkte für Verbraucher:innen (B2C) anbietest.
Nein, wenn du ausschließlich im B2B-Bereich tätig bist.

Ja, wenn beide Bedin­gungen erfüllt sind:

  • Weniger als 10 Mitar­bei­tende
  • Weniger als 2 Mio. € Jahres­umsatz

Die Ausnahme gilt nur für Dienst­leis­tungen, nicht für Produkte – und greift automa­tisch (kein Antrag nötig).

Ab dem 28. Juni 2025.
Wichtig: Für Websites und Online-Dienste gibt es keine Übergangs­frist.

Nur die Bereiche, in denen Verträge mit Verbraucher:innen zustande kommen – z. B.:

  • Online-Shops
  • Termin­bu­chung mit Entgelt oder Vertrag
  • Zahlungen

Nicht betroffen sind z. B.:

  • Kontakt­for­mulare
  • Newsletter
  • Infoseiten oder Kataloge ohne Bestell­funktion

Ja, wenn über das Tool ein Vertrag zustande kommt, müssen diese Lösungen barrie­refrei sein, aller­dings ist hier der Inver­kehr­bringer der Software, also der Dritt­an­bieter dafür verant­wortlich dies umzusetzen.

Die meisten gängigen Anbieter, wie Stripe, PayPal, Mollie, Klarna, Calendly (Achtung nur BFSG-relevant, wenn koszten­pflichtige Termin­bu­chung) etc. kommen dieser Pflicht auch nach.

Es empfiehlt sich jedoch jedes Dritt­an­bieter-Tool sorgfältig zu prüfen, insbe­sondere wenn dies Checkout-relevant ist.

Grund­sätzlich nein – Spenden gelten rechtlich als Schenkung.
Achtung: Wenn eine Gegen­leistung erfolgt (z. B. Spenden­quittung), kann das als Vertrags­be­ziehung gewertet werden.

Nicht zwingend. Ziel des Gesetztes ist “Teilhabe am E‑Commerce” für Menschen mit Beein­träch­ti­gungen. Das kann gegeben sein, wenn die vertraglich relevanten Seiten (z. B. Shop, Buchung, Bezahlung) BFSG-konform sind. Inwieweit alle Seiten einer Website barrie­refrei sein müssen, hängt stark von dem Anwen­dungsfall ab. Ein Onlineshop hat auch wenige Unter­seiten, die nicht Kaufre­levant sind, dennoch würden wir hier argumen­tieren, dass diese Seiten trotzdem barrie­refrei sein müssen. Wenn eine rein infor­mative Website 50 Beiträge hat und auf einer Seite eine kosten­pflichtige Schulung anbiete, so könnte es ausreichen, wenn nur diese Buchungs­seite barrierfrei gestaltet ist.

Tipp: Durch Ausla­gerung dieser Funktionen auf eine eigene Subdomain lassen sich Barrie­re­frei­heits­pflichten gezielt umsetzen.

Stichwort „Infizierung“: Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob eine barrie­re­pflichtige Seite – z. B. eine Bestell­seite für ein Webinar – auch andere, eigentlich rein infor­mative Seiten „infiziert“. Tenden­ziell wird dies verneint, eine Einzel­fall­prüfung ist jedoch ratsam. Im Zweifel empfehlen wir eine anwalt­liche Beratung.

Wenn deine Website ausschließlich Geschäfts­kunden anspricht, gilt das BFSG in der Regel nicht für dich.
Wichtig: Formu­liere in deinen AGB klar, dass du nur Verträge mit Unter­nehmen schließt – am besten ergänzt durch z. B. eine USt-IdNr.-Abfrage im Bestell­prozess.

Denn: Wirkt dein Angebot wie B2C, kann es trotzdem unter das Gesetz fallen.

Die Anfor­de­rungen für barrie­re­freie Websites richten sich nach den WCAG 2.2 (Web Content Acces­si­bility Guide­lines) – dem inter­na­tio­nalen Standard für digitale Barrie­re­freiheit.
Im Mittel­punkt stehen die sogenannten POUR-Prinzipien:

  • P wie Perceivable (wahrnehmbar): Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzenden aufge­nommen werden können – egal ob mit den Augen, Ohren oder Hilfs­mitteln.

  • O wie Operable (bedienbar): Deine Website muss vollständig mit Tastatur, Screen­reader oder anderen assis­tiven Techno­logien nutzbar sein.

  • U wie Under­stan­dable (verständlich): Inhalte und Navigation sollten einfach zu verstehen und vorher­sehbar sein – auch bei Formu­laren oder Fehler­mel­dungen.

  • R wie Robust (technisch stabil): Dein Code sollte mit allen gängigen Browsern und Hilfs­mitteln kompa­tibel sein – auch in Zukunft.

Wichtig: Niemand erwartet eine perfekte Umsetzung auf Knopf­druck. Entscheidend ist, dass du dich sichtbar bemühst, konti­nu­ierlich daran arbeitest und deine Fortschritte dokumen­tierst. So erfüllst du auch die gesetz­lichen Anfor­de­rungen.

Ja – das ist gesetzlich vorge­schrieben.
Die Erklärung zur Barrie­re­freiheit muss:

  • leicht auffindbar auf deiner Website platziert sein (z. B. im Footer),

  • trans­parent darstellen, wie barrie­refrei dein Angebot aktuell ist,

  • und bekannte Einschrän­kungen ehrlich benennen – z. B. Funktionen, die noch nicht vollständig zugänglich sind.

Tipp: Zeige, dass du dran bist! Eine gute Erklärung signa­li­siert nicht nur gesetz­liches Bewusstsein, sondern auch Engagement und Offenheit.

Ja – und zwar in mehrfacher Hinsicht:

  • Du erreichst eine größere Zielgruppe, inklusive Menschen mit Behin­de­rungen und tempo­rären Einschrän­kungen.

  • Deine Website wird benut­zer­freund­licher für alle – klarer, struk­tu­rierter, verständ­licher.

  • Du profi­tierst von positiven Effekten für SEO, z. B. durch saubere HTML-Struk­turen, Alt-Texte und schnellere Ladezeiten.

  • Und du zeigst eine klare Haltung: für Inklusion, Verant­wortung und modernes Unter­neh­mertum.

Barrie­re­freiheit ist kein Mehraufwand – sondern ein echter Mehrwert.

Ja – und zwar in mehrfacher Hinsicht:

  • Du erreichst eine größere Zielgruppe, inklusive Menschen mit Behin­de­rungen und tempo­rären Einschrän­kungen.

  • Deine Website wird benut­zer­freund­licher für alle – klarer, struk­tu­rierter, verständ­licher.

  • Du profi­tierst von positiven Effekten für SEO, z. B. durch saubere HTML-Struk­turen, Alt-Texte und schnellere Ladezeiten.

  • Und du zeigst eine klare Haltung: für Inklusion, Verant­wortung und modernes Unter­neh­mertum.

Barrie­re­freiheit ist kein Mehraufwand – sondern ein echter Mehrwert.