Digitale Barrierefreiheit für Ihre Website
Ab dem 28.07.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was das für Sie bedeutet und ob Handlungsbedarf besteht klären wir gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung.


Wichtig zu wissen: Auch wenn für deine Website keine gesetzliche Pflicht besteht, ist digitale Barrierefreiheit ein klares Zeichen für Qualität, Verantwortungsbewusstsein und Professionalität. Und: Wer barrierefrei denkt, verschafft sich Vorteile – etwa bei Ausschreibungen oder im Umgang mit Behörden.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es setzt die EU-Richtlinie zu digitalen Barrierefreiheitsanforderungen um. Viele Unternehmen sind dann gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
- Betreiber von Online-Shops
- Anbieter digitaler Dienstleistungen
- Selbstständige und Unternehmen, die Dienstleistungen online anbieten und dabei Verträge abschließen (z. B. Terminbuchung, Onlinezahlung)
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Trotzdem: Auch hier lohnt sich Barrierefreiheit – freiwillige Maßnahmen stärken die Nutzerfreundlichkeit und verbessern die Marktposition.
Unsere Lösungen für barrierefreies Webdesign
Mit netzw3rk wird Ihre Website barrierefrei – damit sichtbarer, nutzerfreundlicher und zukunftssicher.
Barrierefreiheit bringt nicht nur mehr Inklusion, sondern verbessert auch deine SEO, Conversion und rechtliche Konformität.
Hinweis: Unsere Leistungen zur Barrierefreiheit bieten wir ausschließlich in Verbindung mit Websites, die von netzw3rk erstellt oder betreut werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema BFSG
Du bist unsicher, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dich betrifft?
Wir schauen uns deine Seite unverbindlich an und geben dir eine erste fachliche Einschätzung.
Leistungen:
- Erste Sichtung deiner Website aus BFSG-Sicht
- Einschätzung, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht
- Hinweise auf mögliche Risiken oder Handlungsfelder
- Kurze Rückmeldung per E‑Mail oder Telefon (10–15 Min.)
Vorteile:
- Kostenfrei & unverbindlich
- Schnell Klarheit über Relevanz und mögliche Pflichten
- Gute Grundlage für die weitere Planung
Ideal für: Alle, die prüfen möchten, ob und wie das BFSG für die eigene Website relevant ist und die schnell sichtbare Schritte in Richtung Barrierefreiheit gehen möchten.
Individuelle Analyse, Beratung & Strategiegespräch
Du willst wissen, wo deine Website aktuell steht – und wie du gesetzliche Anforderungen, Nutzerfreundlichkeit und strategische Ziele sinnvoll in Einklang bringst?
Wir analysieren, beraten und entwickeln gemeinsam einen klaren Fahrplan.
Leistungen:
- Manuelle Analyse deiner Website nach WCAG 2.1 & BFSG
- Bewertung konkreter Schwachstellen und Barrieren
- Empfehlungen zur strukturellen, technischen und inhaltlichen Optimierung
- Einordnung der rechtlichen Relevanz (inkl. Sonderfälle wie “Infizierung”)
- Persönliches Strategiegespräch (ca. 60 Minuten)
- Zusammenfassung als Maßnahmenpapier für interne oder externe Umsetzung
Vorteile:
- Fundierte, praxisnahe Einschätzung
- Klarer Überblick über Handlungsbedarf und Prioritäten
- Strategische Ausrichtung statt nur Checklisten
- Stärkt Usability, SEO und Rechtssicherheit gleichermaßen
Empfohlen für: Unternehmen mit Anspruch auf Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit bei der digitalen Barrierefreiheit.
Welche Chancen und Vorteile ergeben sich durch Digitale Barrierefreiheit
Mehr Menschen erreichen
Barrierefreie Websites sprechen nicht nur Menschen mit Einschränkungen an – sie verbessern das Nutzererlebnis für alle.
Besser bedienbar für alle
Klare Strukturen, verständliche Inhalte und einfache Navigation sorgen für eine rundum bessere Usability.
Stärkere Sichtbarkeit bei Google & AI
Suchmaschinen bevorzugen technisch saubere, barrierearme Websites – das verbessert deine Platzierungen.
Ein Zeichen setzen
Digitale Inklusion zeigt Haltung. Wer Barrieren abbaut, übernimmt Verantwortung – und punktet bei Kunden, Partnern und Institutionen.
Wir beraten ehrlich und individuell
Fortlaufende Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – nur so können wir gewährleisten, dass unsere Beratung stets dem aktuellen Stand von Technik, Recht und Markt entspricht.

Felix brauers


Kostenfreie ersteinschätzung anfragen
Hinweis: Bei unserem Angebot handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Wir verfügen über eine entsprechende Schulung, um typische Anwendungsfälle zu prüfen und unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen. Eine rechtlich verbindliche Einschätzung kann jedoch ausschließlich durch eine anwaltliche Prüfung erfolgen. In Zweifelsfällen behalten wir uns vor, keine Bewertung abzugeben und empfehlen die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts.
Unser FAQ zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Gilt das BFSG für mein Unternehmen?
Ja, wenn du digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher:innen (B2C) anbietest.
Nein, wenn du ausschließlich im B2B-Bereich tätig bist.
Was ist mit Kleinstunternehmen – bin ich ausgenommen?
Ja, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
- Weniger als 10 Mitarbeitende
- Weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte – und greift automatisch (kein Antrag nötig).
Ab wann muss meine Website barrierefrei sein?
Ab dem 28. Juni 2025.
Wichtig: Für Websites und Online-Dienste gibt es keine Übergangsfrist.
Welche Inhalte auf meiner Website müssen barrierefrei sein?
Nur die Bereiche, in denen Verträge mit Verbraucher:innen zustande kommen – z. B.:
- Online-Shops
- Terminbuchung mit Entgelt oder Vertrag
- Zahlungen
Nicht betroffen sind z. B.:
- Kontaktformulare
- Newsletter
- Infoseiten oder Kataloge ohne Bestellfunktion
Gilt das BFSG auch für eingebettete Tools wie Stripe oder Terminbuchung?
Ja, wenn über das Tool ein Vertrag zustande kommt, müssen diese Lösungen barrierefrei sein, allerdings ist hier der Inverkehrbringer der Software, also der Drittanbieter dafür verantwortlich dies umzusetzen.
Die meisten gängigen Anbieter, wie Stripe, PayPal, Mollie, Klarna, Calendly (Achtung nur BFSG-relevant, wenn kosztenpflichtige Terminbuchung) etc. kommen dieser Pflicht auch nach.
Es empfiehlt sich jedoch jedes Drittanbieter-Tool sorgfältig zu prüfen, insbesondere wenn dies Checkout-relevant ist.
Gilt das BFSG auch für Spendenformulare?
Grundsätzlich nein – Spenden gelten rechtlich als Schenkung.
Achtung: Wenn eine Gegenleistung erfolgt (z. B. Spendenquittung), kann das als Vertragsbeziehung gewertet werden.
Muss die ganze Website barrierefrei sein?
Nicht zwingend. Ziel des Gesetztes ist “Teilhabe am E‑Commerce” für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das kann gegeben sein, wenn die vertraglich relevanten Seiten (z. B. Shop, Buchung, Bezahlung) BFSG-konform sind. Inwieweit alle Seiten einer Website barrierefrei sein müssen, hängt stark von dem Anwendungsfall ab. Ein Onlineshop hat auch wenige Unterseiten, die nicht Kaufrelevant sind, dennoch würden wir hier argumentieren, dass diese Seiten trotzdem barrierefrei sein müssen. Wenn eine rein informative Website 50 Beiträge hat und auf einer Seite eine kostenpflichtige Schulung anbiete, so könnte es ausreichen, wenn nur diese Buchungsseite barrierfrei gestaltet ist.
Tipp: Durch Auslagerung dieser Funktionen auf eine eigene Subdomain lassen sich Barrierefreiheitspflichten gezielt umsetzen.
Stichwort „Infizierung“: Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob eine barrierepflichtige Seite – z. B. eine Bestellseite für ein Webinar – auch andere, eigentlich rein informative Seiten „infiziert“. Tendenziell wird dies verneint, eine Einzelfallprüfung ist jedoch ratsam. Im Zweifel empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.
Wie kann ich mich absichern, wenn ich nur B2B anbiete?
Wenn deine Website ausschließlich Geschäftskunden anspricht, gilt das BFSG in der Regel nicht für dich.
Wichtig: Formuliere in deinen AGB klar, dass du nur Verträge mit Unternehmen schließt – am besten ergänzt durch z. B. eine USt-IdNr.-Abfrage im Bestellprozess.
Denn: Wirkt dein Angebot wie B2C, kann es trotzdem unter das Gesetz fallen.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Die Anforderungen für barrierefreie Websites richten sich nach den WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) – dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Im Mittelpunkt stehen die sogenannten POUR-Prinzipien:
P wie Perceivable (wahrnehmbar): Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzenden aufgenommen werden können – egal ob mit den Augen, Ohren oder Hilfsmitteln.
O wie Operable (bedienbar): Deine Website muss vollständig mit Tastatur, Screenreader oder anderen assistiven Technologien nutzbar sein.
U wie Understandable (verständlich): Inhalte und Navigation sollten einfach zu verstehen und vorhersehbar sein – auch bei Formularen oder Fehlermeldungen.
R wie Robust (technisch stabil): Dein Code sollte mit allen gängigen Browsern und Hilfsmitteln kompatibel sein – auch in Zukunft.
Wichtig: Niemand erwartet eine perfekte Umsetzung auf Knopfdruck. Entscheidend ist, dass du dich sichtbar bemühst, kontinuierlich daran arbeitest und deine Fortschritte dokumentierst. So erfüllst du auch die gesetzlichen Anforderungen.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf meiner Website veröffentlichen?
Ja – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss:
leicht auffindbar auf deiner Website platziert sein (z. B. im Footer),
transparent darstellen, wie barrierefrei dein Angebot aktuell ist,
und bekannte Einschränkungen ehrlich benennen – z. B. Funktionen, die noch nicht vollständig zugänglich sind.
Tipp: Zeige, dass du dran bist! Eine gute Erklärung signalisiert nicht nur gesetzliches Bewusstsein, sondern auch Engagement und Offenheit.
Was passiert, wenn du das BFSG nicht einhältst?
Ja – und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Du erreichst eine größere Zielgruppe, inklusive Menschen mit Behinderungen und temporären Einschränkungen.
Deine Website wird benutzerfreundlicher für alle – klarer, strukturierter, verständlicher.
Du profitierst von positiven Effekten für SEO, z. B. durch saubere HTML-Strukturen, Alt-Texte und schnellere Ladezeiten.
Und du zeigst eine klare Haltung: für Inklusion, Verantwortung und modernes Unternehmertum.
Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern ein echter Mehrwert.
Lohnt sich Barrierefreiheit auch, wenn du nicht gesetzlich dazu verpflichtet bist?
Ja – und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Du erreichst eine größere Zielgruppe, inklusive Menschen mit Behinderungen und temporären Einschränkungen.
Deine Website wird benutzerfreundlicher für alle – klarer, strukturierter, verständlicher.
Du profitierst von positiven Effekten für SEO, z. B. durch saubere HTML-Strukturen, Alt-Texte und schnellere Ladezeiten.
Und du zeigst eine klare Haltung: für Inklusion, Verantwortung und modernes Unternehmertum.
Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern ein echter Mehrwert.