Warum digitale Barrie­re­freiheit relevant ist

Barrie­re­freiheit im Internet ist mehr als nur eine technische Heraus­for­derung. Sie betrifft Millionen von Menschen in Deutschland, die mit unter­schied­lichen Formen von Beein­träch­ti­gungen leben. Sehbe­hin­de­rungen, Hörpro­bleme, motorische Einschrän­kungen – all diese Faktoren beein­flussen, wie Menschen auf Websites zugreifen und diese nutzen.

In Deutschland gibt es:

Es ist offen­sichtlich, dass barrie­re­freie Websites nicht nur ethisch wichtig sind, sondern auch eine erheb­liche Zielgruppe ansprechen. Aber es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt – die Gesetz­gebung.

Das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG) kommt Mitte 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz legt klare Vorgaben zur Barrie­re­freiheit im Online-Bereich fest. Websites und Webshops müssen den Anfor­de­rungen des BFSG entsprechen. Unter­nehmen, die sich nicht an die neuen Richt­linien halten, können empfind­liche Strafen erwarten.

Das BFSG zwingt Unter­nehmen dazu, die Barrie­re­freiheit ernst zu nehmen. Doch diese Verpflichtung hat auch viele Vorteile.

Die Vorteile einer barrie­re­freien Website für Website­be­sucher

Barrie­re­freie Websites sind nicht nur ein Zeichen der sozialen Verant­wortung, sondern sie bieten auch zahlreiche Vorteile für die Nutzer:

Vorteile einer barrie­re­freien Website für Website-Betreiber und Unter­nehmen

Barrie­re­freiheit ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Chance. Hier sind einige Gründe, warum Unter­nehmen von barrie­re­freien Websites profi­tieren:

So unter­stützt netzw3rk bei der Umsetzung der digitalen Barrie­re­freiheit auf Ihrer Website

Unsere Services

Wir bei netzw3rk sind darauf spezia­li­siert, Websites barrie­refrei zu gestalten. Unsere Experten analy­sieren und optimieren unter anderem die folgenden Aspekte:

netzw3rk: Ihre Partner­agentur für Barrie­re­freie Inter­net­seiten

Das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz tritt Mitte 2025 in Kraft. Es ist also noch Zeit, bis Änderungen per Gesetz erfolgen müssen. Auch greift das Gesetz wohl vorerst nur bei Websites, die nach dem 28.07.2025 veröf­fent­licht werden. Doch neben der gesetz­lichen Kompo­nente gibt es auch eine soziale Verant­wortung und warum nicht gleich die Chance nutzen, um als Pionier für digitale Barrie­re­freiheit voran zu gehen? Die positive Unter­neh­mens­wahr­nehmung, das Google Ranking und nicht zu letzt die Nutzer danken es Ihnen auch bereits vor der Geset­zes­än­derung.

Kontak­tieren Sie uns gerne, um Ihre Website recht­zeitig auf die gesetz­lichen Anfor­de­rungen vorzu­be­reiten und von den Vorteilen einer barrie­re­freien Website zu profi­tieren.